Betriebsgelände Schwanenmühle
Sehr geehrte Besucher:innen der Schwanenmühle,
bitte melden Sie sich unmittelbar nach Betreten des Werksgeländes an und tragen Sie sich in die Anmeldeliste ein. Vor Verlassen des Betriebsgeländes melden Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner:in ab. Unsere Zentrale erreichen Sie unter folgender Telefonnummer +49 6307 9116 0.
Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, sind alle Besucher:innen und Mitarbeiter:innen aufgefordert, die geltenden Sicherheitsbestimmungen der EMS-Gruppe zu beachten und einzuhalten. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des EMS/SPS Personals. Bei Nichtbeachtung behält sich die EMS & SPS vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt.

EMS Schwanenmühle
Zufahrt & Parkmöglichkeiten
- Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
- Parken nur an gekennzeichneten Parkplätzen
- Es gilt die Straßenverkehrsordnung
- Gebots‐, Verbots‐, und Hinweisschilder sind zu beachten
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Fahrzeug über unsere Schranke an. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Ausgeschilderte Halte- und Parkverbote sind unbedingt einzuhalten. Die Ein- und Ausfahrten, Flucht- und Rettungswege usw. sind zu jeder Zeit freizuhalten. Transportfahrzeuge haben Vorfahrt.
Zutritt unseres Betriebsgeländes
Bitte wählen Sie immer den direkten Weg zur Zentrale, melden Sie sich persönlich an, lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner abholen und informieren Sie sich über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen. Benutzen Sie bitte ausschließlich die Personeneingänge und gehen Sie nicht durch die Tore – diese sind für den Staplerverkehr vorgesehen. Die Fahrbahn darf nur benutzt werden, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Wenn Sie die Fahrbahn benutzen, gehen Sie bitte am rechten oder linken Fahrbahnrand. Betreten Sie unsere Betriebsbereiche nur in Absprache mit Ihrem betrieblichen Ansprechpartner. Essen, Trinken und Rauchen bitte nur an den dafür vorgesehenen Plätzen. Alle Einrichtungen dürfen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden.
Gesundheit
- Wenn nötig, bitte Schutzausrüstung tragen
Jede Verletzung, auch wenn sie zunächst unbedeutend erscheint, muss so schnell wie möglich gemeldet und angemessen behandelt werden. Im Zweifelsfall sollte ein Arzt konsultiert werden.
Haftungsausschluss
Das Betreten unseres Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweis- und Gebotsschilder.
Schadensersatzansprüche wegen Sach- und/ oder Personenschäden sind ausgeschlossen.
Beschädigungen an unseren Einrichtungen, Anlagen oder Unfälle sind uns unverzüglich zu melden.
Gefahren & Sicherheitsbestimmungen
Halten Sie bitte sicheren Abstand zu in Betrieb befindlichen Maschinen ein. Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten. Achten Sie auf akustische Signale und befolgen Sie unsere Anweisungen. Auf dem Betriebsgelände sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Benutzen Sie im Notfall die gekennzeichneten Notausgänge und begeben Sie sich unverzüglich zur nächsten Sammelstelle. Das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände, mit Ausnahme der gekennzeichneten Raucherzonen, verboten. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt ein generelles Alkohol- und Drogenverbot. Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden von Gesprächen ist grundsätzlich untersagt. Auf Anfrage kann eine Sondergenehmigung erteilt werden.
Videoüberwachung des Außengeländes
Zusätzlich zu den Angaben nach Artikel 13 Absatz 1 DSGVO informiert der Verantwortliche die betroffenen Personen wie folgt, um eine faire und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung sicherzustellen:
a) Speicherdauer der Videoaufzeichnungen
Die Videoaufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erreichung der Zwecke der Überwachung erforderlich ist, und anschließend unverzüglich gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt ausschließlich dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen sicherheitsrelevanten Vorfall bestehen und die weitere Speicherung zur Aufklärung oder Beweissicherung notwendig ist.
b) Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben das Recht auf:
- Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
- Datenübertragbarkeit, soweit anwendbar (Art. 20 DSGVO).
Die Videoüberwachung dient nicht primär der Identifikation einzelner Personen. Eine Identifikation erfolgt nur im Falle eines Vorfalls, der eine Auswertung erforderlich macht (z. B. Diebstahl, Vandalismus).
Löschungs- oder Berichtigungsanträge werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Eine Löschung kann abgelehnt werden, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Interessen oder laufende Ermittlungen dem entgegenstehen (vgl. Art. 17 Abs. 3 DSGVO).
Das Betreten des Firmengeländes erfolgt unter Hinweis auf die bestehende Videoüberwachung. Diese Maßnahme basiert auf berechtigten Interessen des Unternehmens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und nicht auf einer Einwilligung.
c) Widerruf einer Einwilligung
Da die Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen erfolgt, ist keine Einwilligung erforderlich. Entsprechend besteht kein Recht auf Widerruf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
d) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.
Die Zuständige Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Postfach 30 40, 55020 Mainz
Telefon: 06131 8920-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Website: datenschutz.rlp.de
e) Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten
Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Videoüberwachung ist erforderlich, um die Sicherheit von Personen, Eigentum und betrieblichen Abläufen auf dem Gelände zu gewährleisten. Eine Nichtbereitstellung würde den Schutz dieser Rechtsgüter beeinträchtigen und den Zugang zum Gelände möglicherweise einschränken.
f) Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling
Im Rahmen der Zugangskontrolle erfolgt auf freiwilliger Basis eine automatisierte Verarbeitung von Fahrzeugkennzeichen. Dies setzt die vorherige Einwilligung zur Speicherung des Kennzeichens voraus und dient ausschließlich der beschleunigten Einfahrt.
Personen, die keine Einwilligung zur automatisierten Kennzeichenerkennung erteilt haben, können weiterhin Zugang erhalten, indem sie sich an der Schranke melden. In diesem Fall erfolgt eine manuelle Prüfung durch autorisierte Mitarbeitende.
Es findet kein Profiling statt. Entscheidungen über den Zugang werden nicht ausschließlich automatisiert getroffen.
g) Weiterverarbeitung für andere Zwecke
Sollten die aufgezeichneten Daten ausnahmsweise zu anderen als den ursprünglich angegebenen Zwecken verarbeitet werden, erfolgt zuvor eine gesonderte Information der betroffenen Personen gemäß Art. 13 Abs. 3 DSGVO.